Sie haben unseren Clean - Service oder unseren Gartenservice bestellt...
Dann beteiligen Sie den Staat an den Arbeitskosten!
Die Förderung ist beschränkt auf Arbeits-, Maschinen und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Am eingesetzten Material plus der darauf entfallenden Mehrwertsteuer
beteiligt sich der Staat nicht.
Die Arbeiten müssen in Ihrer privaten Wohnung bzw. dem Haus nebst Zubehör Räumen und Garten durchgeführt werden – dabei darf es sich übrigens auch um eine Ferien- oder Zweitwohnung im EU-Ausland
handeln.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 %, jedoch maximal 4.000,00 € von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.